Schöffenwahl für die Jahre 2024-2028
Gesetzliche Grundlagen:
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Verwaltungsvorschrift Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Gemäß dem Gerichtsverfassungsgesetz sind in Thüringen im Jahr 2023 Schöffenwahlen durchzuführen.
Die Stadt Steinach hat hierfür eine Vorschlagliste mit vier Personen aufzustellen.
Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder des Stadtrates, erforderlich.
Nach der Zustimmung durch den Stadtrat wird die Vorschlagliste in der Stadtverwaltung Steinach für die Dauer einer Woche zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann seitens der Bürger binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, Einspruch erhoben werden. Der Zeitpunkt der Auslegung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Vorschlagliste wird anschließend nebst den Einsprüchen an das Amtsgericht Sonneberg übersandt. Der zuständige Richter am Amtsgericht prüft die Vorschlagslisten.
Ein beim Amtsgericht zu bildender Wahlausschuss unter der Leitung des zuständigen Richters wählt aus den von den Stadträten bzw. Gemeinderäten bestätigten Vorschlagslisten die notwendigen Schöffen.
Die Stadt Steinach bittet zur Aufstellung der Vorschlagsliste um schriftliche Vorschläge bzw. Bereitschaftserklärungen
bis zum 30. April 2023 an:
Stadtverwaltung Steinach
Hauptamt
Marktplatz 4
96523 Steinach
Die Vorschläge bzw. Bereitschaftserklärungen müssen folgende Punkte der vorgeschlagenen Person enthalten:
- Familienname, ggf. abweichender Geburtsname und Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
- Beruf
Im Rathaus werden hierfür Vordrucke vorgehalten. Diese können bei Bedarf auch zugesandt werden.
Bitte melden Sie sich diesbezüglich unter der Telefonnummer 036762/391-50.
Sie können den Vordruck aber auch direkt hier downloaden!
gez. Ulrich Kurtz
Bürgermeister
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